ZfIR 2016, 206

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtGG Art. 14 Abs. 1; SOG ND § 11, § 2 Nr. 1 Buchst. a, Buchst. c46. Keine Inanspruchnahme eines Nicht-Störers zur Abwendung gegenwärtiger und erheblicher Gefahr (hier: Beschlagnahmeverfügung zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge) GGArt. 14 SOG ND§ 11 SOG ND§ 2 VG Lüneburg, Beschl. v. 09.10.2015 – 5 B 98/15 (nicht rechtskräftig)VG LüneburgBeschl.9.10.20155 B 98/15nicht rechtskräftig

Leitsätze:

1. Die Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel ist nur als ultima ratio möglich (hier verneint). (Leitsatz des Gerichts)
2. Solange es an einer besonderen gesetzlichen Grundlage fehlt, hat Vorrang vor der Beschlagnahme von Privateigentum grundsätzlich jede angemessene Unterkunft, die ohne Eingriff in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG verfügbar ist, selbst wenn eine leerstehende private Immobilie angemessener erscheint als anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten. (Leitsatz der Redaktion)

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