ZfIR 2015, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBO § 35 Abs. 1 Satz 2; BGB § 2229 Abs. 4Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung trotz Vorhandenseins notariellen Testaments bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des ErblassersGBO§ 35BGB§ 2229OLG Hamm, Beschl. v. 01.08.2014 – 15 W 427/13 (AG Meinerzhagen)OLG HammBeschl.1.8.201415 W 427/13AG Meinerzhagen

Leitsatz des Gerichts:

Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.

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