RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Aktuell
Baden-Württemberg: Novelliertes Nachbarrechtsgesetz in Kraft
Am 12.2.2014 ist das novellierte Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 11.2.2014, S. 65, verkündet. Danach sind unter gewissen Voraussetzungen Außendämmungen auch bei Gebäuden möglich, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Voraussetzung ist, dass der durch die Dämmung bedingte Überbau maximal 25 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragt und für die betroffenen Nachbarn allenfalls geringfügige Beeinträchtigungen mit sich bringt.
Auch die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik- und Solaranlagen, soll durch das geänderte Gesetz erleichtert werden. Denn der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen wird innerorts vergrößert, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Anlagen gewährleistet ist.
Darüber hinaus wurden mit der Gesetzesänderung die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert, soweit die Ansprüche höher wachsende Baumarten betreffen.
(Quelle: Pressemeldung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 11.2.2014)