ZfIR 2014, 210

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtZPO § 767; GBO §§ 13, 2944. Beweislast des Antragstellers über (nicht) erbrachte Sicherheitsleistung als Eintragungshindernis für ZwangssicherungshypothekOLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2013 – 15 W 2175/13 (AG Straubing)OLG NürnbergBeschl.4.12.201315 W 2175/13AG Straubing

Leitsatz des Gerichts:

Ergeben sich im Antragsverfahren aus dem Vortrag des Antragstellers konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Eintragungshindernissen – hier die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO – , so obliegt es dem Antragsteller, die deshalb bestehenden Bedenken gegen die Eintragung auszuräumen.

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