ZfIR 2014, 182

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 196, 110510-jährige Verjährungsfrist des als Gegenleistung für übergebenes Grundstück einmalig auszukehrenden VerkaufserlösesBGB§ 196BGB§ 1105BGH, Urt. v. 08.11.2013 – V ZR 95/12 (OLG München)BGHUrt.8.11.2013V ZR 95/12OLG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien regelmäßig schuldrechtliche Versorgungsansprüche begründen, die durch die Reallast dinglich gesichert werden (Sicherungsreallast).
2. Ein in einem solchen Vertrag enthaltener Anspruch auf Teilauskehrung des erzielten Erlöses, der dem Übergeber neben den Versorgungsleistungen zusteht, sofern der Übernehmer den Grundbesitz ganz oder teilweise weiterveräußert, unterliegt der zehnjährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB.

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