ZfIR 2013, A 10

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Köln: 14. Verwalterforum – VNWI

Der Verband nordrheinwestfälischer Wohnungsverwalter e. V. (VNWI e. V.) lud am 16.2.2013 zum 14. Kölner Verwalterforum ein. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Dr. Michael Casser referierten u. a. Richter am BGH und Mitherausgeber der ZfIR, Prof. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht. Er berichtete dabei auch über einen Rauchmelderfall, der vom BGH ganz frisch am 8.2.2013 (V ZR 238/11) entschieden wurde.
Thomas Hannemann, Rechtsanwalt und Vorsitzender der AG Mietrecht und Immobilien im DAV erläuterte die Mietrechtsreform. Er gab in der Kürze der ihm zur Verfügung stehenden Zeit einen gelungenen systematischen Überblick über alle Änderungen der Reform, die zwei Schwerpunkte habe: einen energetischen Block und den Kampf gegen Mietnomanden. Zum Thema Rauchwarnmelder berichtete Marcus Greupner, Rechtsanwalt aus Bremen. Aktuell für NRW wies er darauf hin, dass zum 1.4.2013 der Einbau der Rauchwarnmelder auch in diesem Bundesland Pflicht werde. Er empfahl, die jeweiligen landesgesetzlichen Grundlagen genau zu lesen, insbesondere die Landtagsdrucksache 16/1624. Rauchwarnmelder seien keine Schutzgeräte für Sachwerte, sondern diese dienten ausschließlich dem Personenschutz.
Schließlich sprach Prof. Dr. Florian Jacoby zum Thema Verwaltung per Internet, von E-Mails bis zur Online-Versammlung – ist das technisch Machbare auch zulässig?
Alle Manuskripte der Referenten sowie der ausführliche Bericht von Schmidberger können auf der auf der Homepage des VNWI. e. V. (www.vnwi.de) nachgelesen werden.
Anm. d. Red.: Lesen Sie demnächst in der ZfIR die Entscheidung BGH, Urt. v. 8.2.2013 – V ZR 238/11 m. Anm. v. Marcus Greupner.

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