ZfIR 2013, 217

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtKAG HE § 1048. Keine Gebührenerhebung gegenüber Grundstückseigentümer für von Gemeinde durch Wasserüberkapazität entstandene sog. LeerkostenVG Gießen, Urt. v. 27.09.2012 – 8 K 554/11VG GießenUrt.27.9.20128 K 554/11

Leitsatz des Gerichts:

Kosten für das Vorhalten einer Wasserversorgungsanlage in einem Umfang, der bezogen auf den Betriebszweck der örtlichen Frischwasserversorgung als echte Überkapazität zu qualifizieren ist, sind als sog. Leerkosten im Rahmen der Kalkulation der Gebühren der Wasserversorgung grundsätzlich nicht ansatzfähig.

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