ZfIR 2013, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 253 Abs. 2 Nr. 146. Übrige Wohnungseigentümer als vermutete Beklagte bei BeschlussmängelklageBGH, Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 102/12 (LG Itzehoe)BGHUrt.14.12.2012V ZR 102/12LG Itzehoe

Leitsatz des Gerichts:

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.

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