ZfIR 2013, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 22, 2345. Zur Löschung von Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkung nach dem Tod des BerechtigtenOLG Celle, Beschl. v. 30.08.2012 – 4 W 156/12 (LG Lüneburg)OLG CelleBeschl.30.8.20124 W 156/12LG Lüneburg

Leitsatz des Gerichts:

Ist nach dem Inhalt des Übertragungsvertrags die Eigentümerin zur Instandhaltung und Instandsetzung einer Wohnung verpflichtet und ergeben sich hieraus – aus welchen Gründen auch immer – Ansprüche der Erblasserin, der ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt war, die auf den oder die Erben übergegangen sein könnten, kann die Löschung des Wohnrechts gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 GBO nur erfolgen, wenn ein Jahr nach dem Todesfall vergangen ist oder die Erben die Löschung unter dem Nachweis ihrer Erbenstellung bewilligen.

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