ZfIR 2012, A 10

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Aktuell

OECD rät zu höheren Immobiliensteuern in Deutschland

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rät Deutschland dringend dazu, das Steuersystem radikal zu ändern. Die Organisation, in der 34 marktwirtschaftlich organisierte Länder auf der ganzen Welt vereinigt sind, argumentiert, die Arbeitskosten in Deutschland seien viel zu hoch. Einkommen- und Lohnsteuer sowie Sozialabgaben summierten sich hierzulande auf 64 % des Steueraufkommens. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert aller 34 OECD-Staaten liege bei 52 %.
Im Vergleich zu den hohen Arbeitskosten liege Deutschland bei der Immobilienbesteuerung deutlich unter dem OECD-Schnitt. Die regelmäßigen Einnahmen etwa aus der Grundsteuer trügen nur 1 % zum Steueraufkommen bei. Der Durchschnittswert der 34 Länder liegt bei 3 %, heißt es im Wirtschaftsbericht Deutschland 2012, den die OECD nun vorlegte. Bezieht man die Immobiliensteuereinnahmen aufs Bruttoinlandsprodukt (BIP), liegt Deutschland mit einem Aufkommen von 0,5 % des BIP ebenfalls deutlich unterm OECD-Schnitt (1 % des BIP). Dieses geringe Einnahmeniveau sei in erster Linie darauf zurückzuführen, dass als Bemessungsgrundlage 1964 festgestellte Einheitswerte (1935 für die neuen Bundesländer) dienen, was auch vom Bundesfinanzhof kritisiert wurde.
Die deutschen Kommunen würden zwar eine Reihe von Aufgaben über Gebühren anstelle über Steuereinnahmen finanzieren, das Gesamtniveau dieser Gebühren im Verhältnis zum BIP sei aber sowohl auf Ebene der Gemeinden als auch für alle Verwaltungsebenen zusammen etwas niedriger als im OECD-Durchschnitt. Für eine Erhöhung der Bedeutung der Besteuerung von Immobilien sprechen nicht nur deren im Vergleich zu anderen Steuerarten weniger ungünstigen Auswirkungen auf das Wachstum. Solche Steuern können für die Kommunen auch eine relativ stabile Einnahmequelle darstellen, zumindest im Vergleich zu ihrer derzeitigen Haupteinnahmequelle, der Gewerbesteuer. Reformen der Besteuerung von Immobilien sollten u. a. beinhalten, dass bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu einer Berücksichtigung der Verkehrswerte übergegangen wird. Zudem könnten die Hebesätze weiter erhöht werden, was allerdings in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen falle.
(Quelle: IZ Wochennewsletter vom 17.2.2012 und OECD Wirtschaftsbericht Deutschland 2012 unter: http://www.oecd.org/dataoecd/32/28/49655853.pdf)

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