ZfIR 2012, 205

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 87 Abs. 148. Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen Verfahrensmangels bei Vereitelung eines Vollstreckungsschutzantrags mangels VerkündungsterminBGH, Beschl. v. 15.12.2011 – V ZB 124/11 (LG Dresden)BGHBeschl.15.12.2011V ZB 124/11LG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Wird die Zuschlagsentscheidung entgegen der Regelung in § 87 Abs. 1 ZVG nicht verkündet, ist sie gleichwohl wirksam, wenn das Versteigerungsgericht sie den Verfahrensbeteiligten zum Zweck der Verlautbarung förmlich zugestellt hat; der Verfahrensfehler führt allerdings zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdeverfahren, wenn sie auf der Verletzung des Verfahrensrechts beruht, ohne den Fehler also anders ausgefallen wäre.

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