ZfIR 2012, 204

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 307 Abs. 1, § 309 Nr. 3; ZPO § 53341. Zur Wirksamkeit eines werkvertraglich vereinbarten Aufrechnungsverbots und der Sachdienlichkeit der Aufrechnungserklärung in der BerufungsinstanzKG, Urt. v. 16.12.2011 – 7 U 18/11 (LG Berlin)KGUrt.16.12.20117 U 18/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Bei vertraglichen Aufrechnungsverboten ist stets sorgfältig zu prüfen, ob sie den zur Entscheidung stehenden Fall erfassen, ob sie einschränkend nach Sinn und Zweck der jeweils getroffenen Regelung ausgelegt werden müssen oder, z. B. mit Rücksicht auf § 309 Nr. 3 BGB bzw. auf § 307 Abs. 1 BGB, wirksam vereinbart sind. Die mit einem Aufrechnungsverbot bezweckte Wirkung ist grundsätzlich dann nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechnet, die dazu dienen, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen. Dazu gehört die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten.

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