ZfIR 2011, A 10

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Aktuell

Notariat: Elektronische Kommunikation künftig in Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten

Die sichere elektronische Kommunikation beschleunigt die Amtsgeschäfte der Notare, ermöglicht tagesaktuelle Registerrecherchen und wird demnächst auch auf Erbschaftsangelegenheiten erweitert. Wie die Anmeldungen, so erfolgen auch die Abfragen bei den Registern heutzutage elektronisch. Der Notar kann auf die relevanten Daten des Grundbuchs und des Handelsregisters für den zu beurkundenden Vertrag tagesaktuell unmittelbar zugreifen. Damit kann er beispielsweise prüfen, ob der Verkäufer tatsächlich noch als Eigentümer des zu veräußernden Hausgrundstücks eingetragen ist, in welcher Höhe aktuell Grundschulden oder Hypotheken auf dem Objekt lasten und ob die am Tag der Beurkundung für eine Gesellschaft auftretenden Personen auch tatsächlich zum Abschluss des Vertrages befugt sind.
Die Notare übertragen auch alle Anmeldungen zum Handelsregister auf elektronischem Weg an die zuständigen Gerichte. Der von den Notaren versandte elektronische Datensatz ist mit dem Registergericht abgestimmt. Einer erneuten Erfassung der Daten durch die Gerichte bedarf es nicht mehr. Die Eintragungszeiten bei den Registergerichten haben sich infolge der technischen Zusammenarbeit mit den Notaren erheblich vermindert. Für die Beteiligten hat dies den Vorteil, dass gerade eilbedürftige Eintragungen und Änderungen, wie beispielsweise bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen oder Vertreterwechseln umgehend an das Register weitergemeldet und von diesem in kürzester Zeit bearbeitet werden können.
Mittels eigens hierfür entwickelter Software und einer persönlichen Signaturkarte schafft der Notar elektronisch beglaubigte Abschriften von Papierurkunden. Diese mit der individuellen elektronischen Signatur des Notars versehenen elektronischen Dokumente sowie die im Notariat erstellten Datensätze übermittelt der Notar verschlüsselt über ein justizeigenes Nachrichtensystem, „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) genannt, an die Gerichte.
Derzeit wird in mehreren Bundesländern mit der Erprobung des elektronischen Grundbuchverfahrens nach dem Vorbild des elektronischen Handelsregisters begonnen. Die Notare können dann auch die für die Grundbucheintragung erforderlichen Dokumente auf elektronischem Weg an die Grundbuchämter übermitteln.
(Quelle: Pressemitteilung der Rheinischen Notarkammer vom 15.2.2011)

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