ZfIR 2010, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 27 Abs. 1 Nr. 747. Einschränkende Auslegung der gesetzlichen Informationspflicht des Verwalters gegenüber den Eigentümern über anhängige VerfahrenLG München I, Urt. v. 17.12.2009 – 36 S 4853/09 (AG München)LG München IUrt.17.12.200936 S 4853/09AG München

Leitsatz des Gerichts:

§ 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist dahingehend auszulegen, daß eine entsprechende Informationspflicht des Verwalters nur dann besteht, wenn den Wohnungseigentümern ein gesteigertes Informationsbedürfnis zukommt. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn sie am Verfahren beteiligt sind, oder dies für sie möglich wäre. Es besteht dagegen nicht bei Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einzelne Wohnungseigentümer.

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