ZfIR 2010, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 9 Abs. 1a Satz 2, § 135a Abs. 249. Vertraglich übernommene Kosten einer dem „Eingriffsgrundstück“ zugeordneten Ausgleichsmaßnahme sind Teil der Bemessungsgrundlage für GrunderwerbsteuerBFH, Urt. v. 28.10.2009 – II R 18/08 (FG Hannover)BFHUrt.28.10.2009II R 18/08FG Hannover

Leitsatz des Gerichts:

Verpflichtet sich eine Stadt als Verkäuferin eines Grundstücks, auf dem die vom Erwerber beabsichtigte Nutzung einen naturschutzrechtlichen Eingriff erfordert, die noch ausstehende Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle (§ 135a Abs. 2 BauGB) durchzuführen, und verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung der dadurch entstehenden Kosten, sind diese auch dann Teil der Gegenleistung sowie der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn die Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle dem erworbenen Grundstück i. S. v. § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zugeordnet worden ist.

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