ZfIR 2010, 183

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 652 Abs. 1Aufnahme einer berechtigenden Maklerklausel in den Grundstückskaufvertrag und Reichweite einer derartigen KlauselBGB§ 652OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.11.2009 – 15 U 15/09 (rechtskräftig)OLG KarlsruheBeschl.10.11.200915 U 15/09rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

Ein Maklervertrag mit einem Grundstückskäufer kommt nicht bereits dadurch zustande, dass sich dieser beim Makler über ein inseriertes Objekt informiert und dieses mit ihm besichtigt, wenn der Makler nicht ausdrücklich auf die Pensionsverpflichtung des Käufers hinweist und sich dieser damit einverstanden erklärt.
ZfIR 2010, 184
Eine vom Notar vorgelesene, im Grundstückskauf enthaltene Maklerklausel begründet keine selbstständige, vom Bestehen eines Maklervertrages unabhängige Provisionspflicht, wenn sie als „Nachweisklausel“ nur die Verpflichtung „zur Zahlung der vereinbarten Provision“ enthält.

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