ZfIR 2009, 223

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGBO §§ 19, 81 Abs. 1; GVG § 75; ZPO § 568; BayGO Art. 36, 37 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 149. Keine Einzelrichterentscheidung über zulassungsfreie GrundbuchbeschwerdenOLG München, Beschl. v. 04.02.2009 – 34 Wx 114/08OLG MünchenBeschl.4.2.200934 Wx 114/08

Leitsätze des Gerichts:

1. Über – zulassungsfreie – Grundbuchbeschwerden entscheidet bei den Landgerichten eine Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters – wie in Beschwerden nach der ZPO – ist dem geltenden Grundbuchverfahrensrecht fremd.
2. Zur Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde (hier: Abgabe einer Löschungsbewilligung für eine zugunsten der Gemeinde engetragene Grundschuld).

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