ZfIR 2009, 222

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 28043. Pflichtverletzung bei Beratung zum Mietpoolbeitritt durch fehlende Berücksichtigung des Leerstandsrisikos in der MieteinnahmenkalkulationOLG Celle, Urt. v. 18.12.2008 – 16 U 101/08 (LG Verden)OLG CelleUrt.18.12.200816 U 101/08LG Verden

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Verkäufer muss aufgrund eines zustande gekommenen Beratungsvertrages bei einem Beitritt zum Mietpool nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen ansprechen und durch Abschläge bei den Einnahmen oder Zuschläge bei den Belastungen angemessen berücksichtigen.
2. Der Verkäufer genügt seiner Beratungspflicht nicht, wenn er zwar die Systematik des Mietpoolvertrages erläutert und darauf hinweist, im Fall von Leerständen mindere sich der Ertrag der Mietpoolmitglieder, er aber nicht darauf hinweist, dass in dem Mietertrag ein Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.

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