ZfIR 2008, 217

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Steuerrecht AO §§ 119, 125, 128, 157, 165; FGO § 118 Abs. 249. Umdeutung eines in der unzutreffenden Annahme einer Nichtigkeit des vorangegangenen vorläufigen (Grunderwerbsteuer-)Bescheids ergangenen Erstbescheids im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid AO§ 119 AO§ 125 AO§ 128 AO§ 157 AO§ 165 FGO§ 118 BFH, Urt. v. 22.08.2007 – II R 44/05 ((Cottbus))BFHUrt.22.8.2007II R 44/05(Cottbus)

Leitsatz des Gerichts:

Ein Erstbescheid, der in der unzutreffenden Annahme der Nichtigkeit eines vorangegangenen nach § 165 AO vorläufigen Bescheides ergeht, kann gemäß § 128 AO auch noch im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid i. S. d. § 165 Abs. 2 AO umgedeutet werden, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt sind.

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