ZfIR 2008, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht BGB §§ 199, 683 Satz 1, § 670; WEG § 10 Abs. 648. Anspruch des Wohnungseigentümers gegen den Eigentümerverband auf Ersatz der für die Begleichung von Rechnungen der Gemeinschaft getätigten Aufwendungen BGB§ 199 BGB§ 683 BGB§ 670 WEG§ 10 OLG Hamm, Beschl. v. 08.10.2007 – 15 W 385/06OLG HammBeschl.8.10.200715 W 385/06

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Wohnungseigentümer, dem im Zusammenhang mit der Begleichung von Rechnungen an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten entstanden sind, hat einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dieser richtet sich gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, weil es sich um Kosten handelt, welche die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung, wonach Erstattungsansprüche aus Geschäftsführung in früheren Wirtschaftsperioden gegen die später anders zusammengesetzte Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr durchgesetzt werden könnten, sondern ausschließlich im ursprünglichen Haftungsverband auszugleichen seien, ist wegen der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft überholt.
2. Die Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die der Gesetzgeber in § 10 Abs. 6 WEG n. F. übernommen hat, hat auf den regelmäßigen Beginn der Verjährung keinen Einfluss.

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