ZfIR 2008, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht HöfeO §§ 1, 2a45. Keine Aufspaltung einer im Sinne der Höfeordnung rechtlich einheitlichen Grundstücksparzelle nach der Art ihrer wirtschaftlichen Nutzung in einen hofzugehörigen und einen hoffreien Bestandteil HöfeO§ 1 HöfeO§ 2a OLG Köln, Beschl. v. 02.08.2007 – 23 WLw 5/07OLG KölnBeschl.2.8.200723 WLw 5/07

Leitsatz des Gerichts:

Der Begriff des Grundstückes in § 2a HöfeO ist rechtlich und nicht wirtschaftlich zu verstehen. Eine rechtlich einheitliche Grundstücksparzelle kann deshalb nicht nach der Art der wirtschaftlichen Nutzung in einen hofzugehörigen und einen hoffreien Bestandteil aufgespalten werden.

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