ZfIR 2008, 215

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Vertragsrecht BGB § 649 Abs. 2; UrhG § 2 Abs. 1, §§ 31, 9743. Haftung des Bauherrn wegen Urheberrechtsverletzung bei späterer Errichtung des Bauwerks unter Verwendung der Genehmigungsplanung des Architekten BGB§ 649 UrhG§ 2 UrhG§ 31 UrhG§ 97 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 05.12.2006 – 11 U 9/06OLG Frankfurt/M.Urt.5.12.200611 U 9/06

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird ein Architekt zunächst nur mit der Genehmigungsplanung beauftragt, soll ihm aber im Falle der Durchführung des Bauvorhabens auch die Ausführungsplanung übertragen werden, so kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht von einer Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts an den Bauherrn ausgegangen werden.
ZfIR 2008, 216
2. Errichtet der Bauherr in diesem Fall das Bauwerk unter Verwendung der Genehmigungsplanung, so können Schadensersatzansprüche des Architektenvorhabens begründet sein, sofern dabei von den schutzfähigen Elementen des Entwurfs Gebrauch gemacht wird.
3. Ob bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs weiterhin ein Pauschalabzug von 40 % zulässig ist, bleibt offen.

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