ZfIR 2008, 199

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Verfahrens- und Vollstreckungsrecht ZwVwV § 18 Abs. 2Nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum des Tatrichters hinsichtlich des Vorliegens eines die Vergütungserhöhung gebietenden Missverhältnisses zwischen Tätigkeit und Regelvergütung des Zwangsverwalters ZwVwV§ 18 BGH, Beschl. v. 15.11.2007 – V ZB 12/07 (LG Zwickau)BGHBeschl.15.11.2007V ZB 12/07LG Zwickau

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV erfasst nicht nur einen gedachten Regelfall, sondern schlechthin alle Fälle vermieteter oder verpachteter Zwangsverwaltungsobjekte.
2. Ein Missverhältnis, das eine Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung nach § 18 Abs. 2 ZwVwV dann nicht nur rechtfertigt, sondern gebietet, liegt vor, wenn der im Einzelfall entstehende Aufwand auch unter Berücksichtigung der bei einer pauschalierenden Vergütungsregelung notwendigerweise entstehenden Härten zu einer unangemessen hohen oder zu einer unangemessen niedrigen Vergütung führt.
3. Ob das der Fall ist, ist mit einer an § 152a ZVG ausgerichteten wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Bei dieser Gesamtwürdigung steht dem Tatrichter deshalb ein durch das Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

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