ZfIR 2008, 192

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Vertragsrecht BGB §§ 328, 677Wirksamkeit eines Vertrages zugunsten Dritter (hier: Bauplatzverkauf einer Gemeinde an unterschiedliche Bauherren mit Stellplatzerrichtungspflicht) schon bei Bestimmbarkeit des Dritten BGB§ 328 BGB§ 677 BGH, Urt. v. 16.11.2007 – V ZR 208/06 (OLG Hamm)BGHUrt.16.11.2007V ZR 208/06OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

In einem Vertrag zugunsten Dritter muss der begünstigte Dritte nicht konkret bezeichnet werden; es genügt, wenn er bestimmbar ist (im Anschluss an BGHZ 75, 75).

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