ZfIR 2026, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Aktuell

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses: viele Änderungswünsche bei Gesetzentwurf zu Rechtsberufen

Ziel des von den Sachverständigen zu begutachtenden Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in der öffentlichen Anhörung vom 22. 4. 2026 ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – u. a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Dazu soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.
Auf verbreitete Ablehnung stießen auch die Regelungen für die Abwicklung von Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros, bspw. beim Tod des Inhabers. Schon jetzt sei es schwierig, in solchen Fällen Abwickler zu finden, betonte Moritz Alt, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Bei weiteren Einschränkungen wie der vorgesehenen Haftungsbeschränkung „finden wir keinen mehr“. Ebenso wie Alt verwies André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, auf „Chaos-Kanzleien“, deren Abwicklung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei.
Auf verbreitete Kritik stießen im Übrigen Regelungen, wie Anwalts- bzw. Steuerberaterkammern gegen Mitglieder vorgehen können, die gegen ihre Berufspflichten verstoßen. Allerdings begrüßte Dirk Uwer vom Ausschuss Berufsrecht im Deutschen Anwaltverein, dass dies nun überhaupt gesetzlich und nicht mehr nur durch die Rechtsprechung geregelt würde.
Mehrfach angesprochen wurden weiterhin die Vorschriften über Vorstandswahlen in den Anwalts- bzw. Steuerberaterkammern. So forderte Matthias Kilian, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, die vorgesehene Mindestberufsdauer und Altershöchstgrenze für die Wählbarkeit zu streichen. Man solle es den Wählern überlassen, ob sie Kandidaten für erfahren genug ober jung genug für eine Vorstandstätigkeit halten, gab Kilian zu bedenken.
Ein thematischer Schwerpunkt in der Anhörung war zudem die rechtliche Aufsicht über Inkassodienstleister. (hib 334/2026 v. 22. 4. 2026)

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