ZfIR 2026, 246

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 180; BGB § 749 Abs. 2 Satz 149. Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft im Wege der Teilungsversteigerung trotz vereinbarter wechselseitiger Zustimmung zur Veräußerung des Miteigentumsanteils am Grundstück ZVG§ 180 BGB§ 749 OLG Brandenburg, Urt. v. 02.07.2025 – 7 U 38/24 (nicht rechtskräftig; LG Frankfurt/O.)OLG BrandenburgUrt.2.7.20257 U 38/24nicht rechtskräftigLG Frankfurt/O.

Leitsätze der Redaktion:

1. Die von den Miteigentümern einer Bruchteilsgemeinschaft getroffene Regelung, dass der Miteigentumsanteil des Grundstücks nicht ohne Zustimmung des anderen veräußert werden darf, führt nicht notwendig zu der Annahme, dass die Aufhebung der Gemeinschaft ebenfalls ausgeschlossen werden soll; dies stellt keinen Aufhebungsausschluss gem. § 749 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.
2. Haben die Miteigentümer einen unbefristeten Ausschluss des Aufhebungsrechts wirksam vereinbart, ist infolge des Todes einer der Miteigentümer ein wichtiger Grund i. S. d. § 749 Abs. 2 Satz 1 BGB gegeben mit der Folge dass der Erbe des verstorbenen Miteigentümers die Teilung des Grundstücks verlangen kann.

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