ZfIR 2026, 246

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 42 Abs. 1, 2; ZPO § 299 Abs. 2, 3 Satz 4, Abs. 4, § 869; GG Art. 2 Abs. 1; DSGVO Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e, Abs. 3 UAbs. 1 lit. b50. Online-Akteneinsichtnahme Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren (auch bezüglich Anordnungs- und Beitrittsbeschlüssen) ZVG§ 42 ZPO§ 299 ZPO§ 869 GGArt. 2 DSGVOArt. 6 LG Coburg, Beschl. v. 17.04.2025 – 24 T 7/25 (AG Coburg)LG CoburgBeschl.17.4.202524 T 7/25AG Coburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Anmeldungen von Beteiligten sind ebenso vom erweiterten Einsichtsrecht erfasst wie der Anordnungsantrag zur Zwangsversteigerung und sämtliche Beitrittsanträge.
2. Die Geschäftsstelle gewährt Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg, wenn die Prozessakten elektronisch geführt werden.

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