ZfIR 2026, 245

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 67 Abs. 1 Satz 1, § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 73 Abs. 1 Satz 2, § 83 Nr. 746. Rechtzeitigkeit des Antrags eines Beteiligten auf Sicherheitsleistung für das (erste) Gebot eines Bietkontrahenten im Versteigerungstermin ZVG§ 67 ZVG§ 72 ZVG§ 73 ZVG§ 83 BGH, Beschl. v. 11.12.2025 – V ZB 70/24 (LG München II)BGHBeschl.11.12.2025V ZB 70/24LG München II

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Antrag auf Sicherheitsleistung ist nur dann sofort gestellt, wenn er von dem Beteiligten unmittelbar nach Abgabe und Protokollierung des Gebots angebracht wird. Dies gilt nicht nur bei einem Übergebot, sondern auch bei dem ersten Gebot.
2. Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine hinreichende Aufforderung zur Abgabe weiterer Gebote i. S. v. § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG nur vor, wenn das Vollstreckungsgericht bei der Aufforderung darauf hinweist, dass beide Gebote für den Zuschlag in Betracht kommen. Fehlt es hieran, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 7 ZVG zu versagen.

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