ZfIR 2026, 244

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtVVG §§ 1, 8541. Einheitlicher Versicherungsfall bei durch Sanierungsarbeiten eines Wasserschadens ausgelöstem Brandschaden VVG§ 1 VVG§ 85 LG München I, Urt. v. 26.03.2026 – 23 O 18729/19 (nicht rechtskräftig)LG München IUrt.26.3.202623 O 18729/19nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Kommt es im Zuge von Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden in einer Eigentumswohnung zu einem Brand, liegt keine so starke Abweichung vom gewöhnlichen Kausalverlauf vor, dass diese zu dem Wasseraustritt hinzukommenden Ursachen unter Verdrängung der Erstursache völlig in den Vordergrund treten; somit sind auch die durch den späteren Brandschaden verursachten Schäden als Folgen des Wasserschadens anzusehen, sodass ein Versicherungsfall (hier: Hausratschaden) vorliegt.

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