ZfIR 2026, 236

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 18 Abs. 2 Satz 1, § 20Beschlussersetzung über die (begrenzte) Fertigstellung von Sondereigentum bei sog. stecken gebliebenem Bau sowie die abweichende (Erst)Herstellung von Gemeinschaftseigentum WEG§ 18 WEG§ 20 BGH, Urt. v. 27.02.2026 – V ZR 219/24 (LG Düsseldorf)BGHUrt.27.2.2026V ZR 219/24LG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe der Teilungserklärung verlangen. Bei einem sog. stecken gebliebenen Bau hat er im räumlichen Bereich seiner Sondereigentumseinheit darüber hinaus ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung auch einen Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen; ebenfalls erfasst ist der Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern.
2. Schon vor Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums können bauliche Veränderungen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

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