ZfIR 2026, 224

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 138 Abs. 1, 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 894Ansprüche des Verkäufers bei Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit (Leistungskondiktion) oder Wucher (Grundbuchberichtigung) BGB§ 138 BGB§ 812 BGB§ 894 BGH, Urt. v. 07.11.2025 – V ZR 155/24 (KG)BGHUrt.7.11.2025V ZR 155/24KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Kondiktionsanspruch des Verkäufers ist bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrags nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann.
2. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspricht; das gilt auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags. Derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines Kaufvertrags über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB beruft, kann sich daher darauf beschränken, Angaben zum Verkehrswert des Grundstücks zu machen; einer gesonderten Darlegung des Werts des Miteigentumsanteils bedarf es nicht.

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