ZfIR 2025, 217

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 95; ZPO § 793Unstatthafte Rechtsbeschwerde bei bereits unstatthafter sofortiger Beschwerde gegen zurückgewiesene Vollstreckungserinnerung (hier: geforderte Verlegung bereits anberaumten ZV-Termins) ZVG§ 95 ZPO§ 793 BGH, Beschl. v. 19.12.2024 – V ZB 77/23 (LG Aurich)BGHBeschl.19.12.2024V ZB 77/23LG Aurich

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Fortsetzung des Verfahrens i. S. v. § 95 ZVG setzt voraus, dass das Versteigerungsverfahren zuvor eingestellt oder aufgehoben war; infolgedessen kann die Ablehnung der Vertagung eines bereits anberaumten Versteigerungstermins nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
2. § 95 ZVG schließt die sofortige Beschwerde gegen eine nicht die Anordnung, Aufhebung, einstweilige Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens betreffende Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts – hier: Ablehnung der Vertagung eines Versteigerungstermins – auch dann aus, wenn die angegriffene Zwischenentscheidung erst auf die Erinnerung eines Verfahrensbeteiligten hin ergangen ist.

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