ZfIR 2025, 214

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG §§ 9b, 12, 18, 23, 24, 26; BGB §§ 925, 873; GBO §§ 20, 29Zustimmungsbefugnis der GdWE bei in Teilungserklärung enthaltenem Zustimmungsvorbehalt „der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer“ zur Veräußerung WEG§ 9b WEG§ 12 WEG§ 18 WEG§ 23 WEG§ 24 WEG§ 26 BGB§ 925 BGB§ 873 GBO § 20 GBO § 29 KG, Beschl. v. 30.01.2025 – 1 W 21/24 (rechtskräftig; AG Mitte)KGBeschl.30.1.20251 W 21/24rechtskräftigAG Mitte

Leitsatz des Gerichts:

Ein in einer vor dem 1. 12. 2020 vereinbarten Gemeinschaftsordnung enthaltener Zustimmungsvorbehalt zugunsten „der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer“ zur Veräußerung eines Wohnungseigentums ist ergänzend dahin auszulegen, dass nicht die Wohnungseigentümer individuell, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustimmungsbefugt sind. Öffentlich beglaubigte Zustimmungserklärungen einer Mehrheit aber nicht aller Wohnungseigentümer genügen dann zum Nachweis der Wirksamkeit einer Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt nicht.

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