ZfIR 2025, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 119 Abs. 1, § 312j Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, § 652 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGBVoraussetzungen („erkennbare Zahlungsverpflichtung“) und Rechtsfolgen („schwebende Unwirksamkeit“) bei elektronisch zustande gekommenem Maklervertrag BGB§ 119 BGB§ 312j BGB§ 652 OLG Stuttgart, Urt. v. 07.08.2024 – 3 U 233/22 (nicht rechtskräftig; LG Stuttgart)OLG StuttgartUrt.7.8.20243 U 233/22nicht rechtskräftigLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossener Maklervertrag kommt nur zustande, wenn der Makler die Schaltfläche für die Abgabe der Bestätigung des Maklerkunden, das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags anzunehmen, gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet hat.
2. Bei Vorliegen eines Vertragsschlusshindernisses gem. § 312j Abs. 4 BGB ist der Maklervertrag zunächst schwebend unwirksam und kann durch ein späteres Verhalten des Maklerkunden wirksam bestätigt werden.

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