ZfIR 2023, 243

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 ZfIR-Report 

Im Februar und März anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung

Rechtmäßigkeit der Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt unter Berücksichtigung der Grundsätze der DSGVO

AO §§ 85, 88, 90, 93, 97; EUV 2016/679
Anforderung u. a. von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) im Rahmen der Bearbeitung seiner eingereichten Einkommensteuer-Erklärungen zur Prüfung der erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Erfahren die gesetzlich normierten Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im steuerlichen Ermittlungsverfahren als Teil des Besteuerungsverfahrens durch die Datenschutz-Grundverordnung eine Einschränkung? Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 6/23
Vorinstanz: FG Nürnberg v. 1. 2. 2023 – 3 K 596/22

Einkommensteuer

Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung auf mehrere Jahre nur bei Bestimmbarkeit des Vorauszahlungszeitraums

EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, § 21
Sind erhaltene Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Grundstücksflächen zur Verwendung der Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die den Nutzungsberechtigten befähigen, dass ihm dafür sogenannte Ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde gewährt werden (s. dazu die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung v. 28. 3. 2017 – GVOBl 2017, 223 des Landes Schleswig-Holstein), bei Zufluss sofort zu versteuern oder kann der Steuerpflichtige sie im Streitfall auf eine Laufzeit von 20 Jahren (abgeleitet aus dem Förderzeitraum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG) gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG verteilen, wenn die vertragliche Grundlage auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und frühestens nach Ablauf von 30 Jahren ordentlich gekündigt werden kann? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 18/22
Vorinstanz: FG Kiel v. 9. 11. 2022 – 2 K 217/21

Zurechnung von Mieteinkünften bei Zwangsverwaltung

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1, 4; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Erwerb aller Mitunternehmeranteile an einer Grundstücksgesellschaft, auf deren Grundbesitz Grundschulden lasten, sowie an der Gesellschaft, deren Betrieb mit den besicherten Darlehen finanziert wurde, durch einen Dritten: Sind die nach Anordnung der Zwangsverwaltung dem Zwangsverwalter direkt zugeflossenen Mieteinnahmen Betriebseinnahmen der vermietenden Gesellschaft? – Ist die Weiterleitung von Mieten und ZfIR 2023, 244Grundstücksveräußerungserlösen an den Zwangsverwalter Betriebsausgabe oder handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten der Mitunternehmeranteile? – Lagen neue Tatsachen vor, obwohl das Finanzamt Kenntnis von der Einsetzung des Zwangsverwalters hatte? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IV R 1/23
Vorinstanz: FG Hannover v. 6. 9. 2022 – 13 K 39/21

Erhöhte Absetzungen bei ausländischen Baudenkmalen

EStG § 7i Abs. 1 Satz 1; AEUV Art. 49, 63
Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gem. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: X R 19/22
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 24. 3. 2022 – 9 K 2480/17 E

Gewerbesteuer

Erweitere gewerbesteuerliche Kürzung in Organschaftsfällen

GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 Nr. 1, §§ 7, 8 Nr. 1/e
Ist die die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden? – Revision des Steuerpflichtigen und des Finanzamts
BFH: III R 41/22
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 22. 9. 2022 – 9 K 2833/21 G

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