ZfIR 2023, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 444, 434, 437, 280, 281, 16641. Sog. Blindgängerverdachtspunkt auf Nachbargrundstück als offenbarungspflichtiger Sachmangel/Aufklärung durch Verhandlungsgehilfen des Verkäufers BGB§ 444 BGB§ 434 BGB§ 437 BGB§ 280 BGB§ 281 BGB§ 166 OLG Hamm, Urt. v. 28.11.2022 – 22 U 28/22 (rechtskräftig; LG Bielefeld)OLG HammUrt.28.11.202222 U 28/22rechtskräftigLG Bielefeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein über einen bloßen Mangelverdacht hinausgehender, offenbarungspflichtiger Sachmangel (hier: Blindgängerverdachtspunkt auf dem Nachbargrundstück) liegt vor, wenn dieser zu einer verkehrserheblichen Einschränkung der Nutzung des veräußerten Grundstücks führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Bauvorhaben auf dem veräußerten Grundstück einer vorhergehenden Anzeige bedürfen und behördliche Anordnungen, etwa eine Untersuchung des Grundstücks mittels Bohrungen, nach sich ziehen können.
2. Der Feststellung von Arglist i. S. d. § 444 BGB steht nicht entgegen, dass die Verkäuferseite die Käufer über die Existenz eines objektiv offenbarungspflichtigen Sachmangels nicht aufklärte, weil sie diesen als unbedeutend ansah.

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