ZfIR 2023, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtNRG BW § 9 Abs. 1, §§ 10, 26; BGB § 19543. Zur Verjährung des Anspruchs auf Vorkehrungen nach Nachbarrecht bei Erhöhung eines Grundstücks NRG BW§ 9 NRG BW§ 10 NRG BW§ 26 BGB§ 195 OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2022 – 12 U 286/21 (rechtskräftig; LG Mosbach)OLG KarlsruheUrt.17.11.202212 U 286/21rechtskräftigLG Mosbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Für den nach Erhöhung eines Nachbargrundstücks bestehenden, auf Errichtung und Unterhaltung einer Vorkehrung zum Schutz vor Absturz gerichteten Anspruch aus § 9 Abs. 1, § 10 NRG BW gilt nicht die Verjährungsfrist des § 26 NRG BW. Es gilt stattdessen die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB.
2. Sofern der Schwerpunkt der Störung darin liegt, dass der Nachbar es seit der Aufschüttung seines Grundstücks dauernd unterlässt, auf seinem Grundstück Vorkehrungen zu treffen und zu unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz des Bodens ausgeschlossen ist, kommt eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht in Betracht.

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