ZfIR 2023, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtWaldG SH § 1 Abs. 1; GBO § 2942. Zum Erfordernis einer Genehmigung oder eines Negativattests der zuständigen Behörde bei Teilung eines Waldgrundstücks WaldG SH§ 1 GBO§ 29 OLG Schleswig, Beschl. v. 29.03.2023 – 2 Wx 9/23 (AG Elmshorn)OLG SchleswigBeschl.29.3.20232 Wx 9/23AG Elmshorn

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 WaldG SH ist nur dann erforderlich, wenn ein Waldgrundstück geteilt wird und eines der dadurch entstehenden Teilgrundstücke kleiner als drei Hektar ist. Die Teilung eines Waldgrundstücks setzt voraus, dass (erstens) ein Grundbuchgrundstück geteilt wird und (zweitens) infolge der Abschreibung des Grundstücksteils eine vorher zu einem Grundbuchgrundstück gehörende Waldfläche nun auf mehrere Grundbuchgrundstücke verteilt wird.
2. Das Grundbuchamt kann die Vorlage einer Genehmigung – alternativ einer Erklärung, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist (sog. Negativbescheinigung) – durch die Forstbehörde verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Genehmigung erforderlich sein könnte. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Teilung eines Grundstücks ein Waldgrundstück gem. § 11 Abs. 1 WaldG SH geteilt wird, obliegt es nicht dem Grundbuchamt, abschließend zu klären, ob durch die Abschreibung doch kein Waldgrundstück geteilt wird oder die Genehmigungsbedürftigkeit gegebenenfalls aus anderen Gründen entfällt.

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