ZfIR 2023, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZwVwV § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1Zwangsverwaltervergütung nach Zeitaufwand bei Fortführung eines auf beschlagnahmtem Grundstück befindlichen Gewerbebetriebs ZwVwV§ 18 ZwVwV§ 19 BGH, Beschl. v. 11.01.2023 – V ZB 23/22 (LG Trier)BGHBeschl.11.1.2023V ZB 23/22LG Trier

Leitsatz des Gerichts:

Führt der Zwangsverwalter auf dem beschlagnahmten Grundstück einen Gewerbetrieb fort, bemisst sich seine Vergütung gem. § 19 Abs. 1 ZwVwV nach Zeitaufwand. Eine Abrechnung auf der Grundlage eines Prozentsatzes der erzielten Einnahmen und der nicht eingezogenen Forderungen scheidet demgegenüber aus. § 18 Abs. 1 ZwVwV gilt nur bei der Nutzung des Grundstücks durch Vermieten und Verpachten und findet bei der Fortführung eines Gewerbebetriebs keine entsprechende Anwendung.

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