ZfIR 2023, 218

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 633, 634, 637 Abs. 3; VOB/B § 13 Abs. 5Bemessung des werkvertraglichen Vorschussanspruchs bei streitigen Mängelbeseitigungskosten BGB§ 633 BGB§ 634 BGB§ 637 VOB/B§ 13 OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2023 – 22 U 300/21 (rechtskräftig; LG Krefeld)OLG DüsseldorfUrt.13.1.202322 U 300/21rechtskräftigLG Krefeld

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Vorschussanspruch ist nach den voraussichtlich anfallenden erforderlichen Aufwendungen zu bemessen. Maßgeblich sind die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entstehenden Kosten.
2. Streiten die Parteien über die Frage, wie der Mangel zu beseitigen ist, ist dies lediglich Vorfrage für die Bemessung des Vorschussanspruchs, über die Beweis zu erheben ist.
3. An der Rechtskraft der Entscheidung nimmt diese Vorfrage nicht teil; die Feststellung über den endgültig erforderlichen Betrag zur Mängelbeseitigung findet bei der Abrechnung über den Vorschuss statt.

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