ZfIR 2022, A 3

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Abstimmung im Bundestag über Abschaffung der EEG-Umlage

Der Bundestag hat am 28. 4. 2022 über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ (BT-Drucks 20/1025) abgestimmt. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt.
Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher nach Willen der Koalitionsfraktionen bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll früher als zunächst geplant bereits zum 1. 7. 2022 auf null abgesenkt werden.
Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. 7. 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rd. 6,6 Milliarden € belastet.
Der Wegfall der EEG-Umlage mindert laut Gesetzentwurf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom. Er führe somit bezogen auf Stromlieferungen an Letztverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu geringeren Umsatzsteuereinnahmen. „Die gewonnene Kaufkraft dürfte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden“, schreiben die drei Fraktionen.
Sie betonen, dass das Gesetz ausschließlich dazu dient, die strombeziehenden Unternehmen und die Verbraucher zu entlasten, und nicht dazu, die Gewinnmargen von Stromunternehmen zu erhöhen. Um sicherzustellen, dass diese Entlastung auch tatsächlich schon ab Jahresmitte an die Letztverbraucher weitergegeben wird, soll das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Vor allem wollen die Koalitionsfraktionen vermeiden, dass trotz Absenkung der EEG-Umlage auf null der Strompreis für die Letztverbraucher nicht hinreichend transparent gesenkt wird.
Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird seit dem Jahr 2000 erhoben, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Vergütung von Strom aus Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, zu vergüten. (Deutscher Bundestag v. 22. 4. 2022)

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