ZfIR 2021, 240

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 883 Abs. 1, §§ 372, 376 Abs. 2, § 378; GBO § 1944. Keine Löschung eingetragener Auflassungsvormerkung bei Hinterlegung des an den Käufer zurückzuzahlenden Kaufpreises BGB§ 883 BGB§ 372 BGB§ 376 BGB§ 378 GBO§ 19 BGH, Beschl. v. 18.02.2021 – V ZB 28/20 (LG Itzehoe)BGHBeschl.18.2.2021V ZB 28/20LG Itzehoe

Leitsatz der Redaktion:

Vereinbaren die Parteien eines Grundstückkaufvertrags für das Löschen der unter einer auflösenden Bedingung eingetragenen Auflassungsvormerkung die vom Käufer durch Bankbestätigung nachzuweisende Rückzahlung des (teilweise) gezahlten Kaufpreises, darf der Notar die Löschung nicht beantragen, wenn der zurückzuzahlende Betrag hinterlegt wurde.

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