ZfIR 2021, 230

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 823 Abs. 2Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei materieller Baurechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme BGB§ 1004 BGB§ 823 BGH, Urt. v. 27.11.2020 – V ZR 121/19 (OLG Naumburg)BGHUrt.27.11.2020V ZR 121/19OLG Naumburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Gebot der Rücksichtnahme zählt zu den nachbarschützenden Normen des öffentlichen Baurechts, deren Verletzung einen (quasinegatorischen) verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch des Nachbarn gem. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB begründen kann.
2. Weist das Verwaltungsgericht die auf die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage mit der tragenden Begründung ab, dass das Bauvorhaben materiell baurechtswidrig ist, weil es gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt, steht dieser Verstoß für einen nachfolgenden Zivilprozess unter denselben Beteiligten bzw. Parteien bindend fest.

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