ZfIR 2026, 194

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 4239. Keine ausdrückliche zeitliche Beschränkung des Akteneinsichtsrechts des Bietinteressenten ZVG§ 42 LG Dortmund, Beschl. v. 13.10.2025 – 9 T 429/25 (AG Hamm)LG DortmundBeschl.13.10.20259 T 429/25AG Hamm

Leitsätze der Redaktion:

1. Der das Akteneinsichtsrecht für Dritte (Bietinteressenten) erleichternde § 42 ZVG grenzt dieses nicht ausdrücklich zeitlich ein; die Anberaumung eines Versteigerungstermins ist keine Voraussetzung für das Akteneinsichtsrecht nach § 42 ZVG.
2. Das Informationsinteresse eines Dritten besteht erst dann nicht mehr, wenn das Zwangsversteigerungsverfahren aus Sicht des Bietinteressenten beendet ist; in diesem Zusammenhang ist streitig, ob das erweiterte Einsichtsrecht bis zur Erteilung des Zuschlags oder nur bis zum Schluss der Versteigerung besteht.

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