ZfIR 2026, 193

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 a. F.33. Anteil am Nennwert der Jahresabrechnung als Rechtsmittelbeschwer bei einen Abrechnungsbeschluss abweisender Beschlussersetzungsklage WEG§ 28 WEG§ 44 ZPO a.F.§ 511 BGH, Beschl. v. 29.01.2026 – V ZB 39/25 (LG Düsseldorf)BGHBeschl.29.1.2026V ZB 39/25LG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschl. v. 9. 11. 2023 – V ZB 67/22, NJW 2024, 761, Rz. 8).

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