ZfIR 2026, 193

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 1093, 446 Satz 235. Kapitalisierter Wert eines persönlichen Wohnungsrechts als (Erhöhung der) Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer GrEStG§ 9 BGB§ 1093 BGB§ 446 BFH, Urt. v. 22.10.2025 – II R 32/22 (FG Stuttgart) +BFHUrt.22.10.2025II R 32/22FG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG.

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