ZfIR 2026, 192

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 26, § 8 a. F.; BGB §§ 177, 280 Abs. 1, §§ 414 f.32. Gleiche Pflichten und Haftung des sog. faktischen Verwalters gegenüber GdWE WEG§ 26 WEG a.F.§ 8 BGB§ 177 BGB§ 280 BGB§§ 414 f. BGH, Urt. v. 30.01.2026 – V ZR 76/25 (LG Düsseldorf)BGHUrt.30.1.2026V ZR 76/25LG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als ZfIR 2026, 193Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich dieselben Pflichten wie den wirksam bestellten bzw. aufgrund eines Vertrags verpflichteten Verwalter. Verletzt der faktische Verwalter diese Pflichten, haftet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 280 Abs. 1 BGB.
2. Schloss der Bauträger bzw. der teilende Eigentümer unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. 11. 2020 geltenden Fassung einen Vertrag im Interesse der künftigen Gemeinschaft im eigenen Namen, setzte der spätere Übergang auf die zwischenzeitlich entstandene Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig eine Vertragsübernahme durch Beschluss voraus; ein entsprechendes Handeln im fremden Namen musste ebenfalls durch Beschluss genehmigt werden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell