ZfIR 2026, 172

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 401, 883, 925; GBO §§ 22, 29 Abs. 1Keine grundbuchliche Eintragung der Pfändung des dinglichen Anwartschaftsrechts bei der (Auflassungs-)Vormerkung BGB§ 401 BGB§ 883 BGB§ 925 GBO§ 22 GBO§ 29 OLG Jena, Beschl. v. 04.08.2025 – 3 W 106/25 (nicht rechtskräftig)OLG JenaBeschl.4.8.20253 W 106/25nicht rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die Pfändung des dinglichen Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers kann nicht bei einer für ihn im Grundbuch eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Übereignungsanspruchs vermerkt werden.

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