ZfIR 2026, 145
Exit vom Erbbaurecht – Die Möglichkeiten vorzeitiger Beendigung von Erbbaurechtsverträgen
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Regelende des Erbbaurechts
- III. Das vorzeitige Ende des Erbbaurechts – Exit durch die Vertragsparteien
- 1. Beschränkungen aus § 1 Abs. 4 ErbbauRG
- 1.1 Ausschluss von Kündigung und Rücktritt
- 1.2 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 4 ErbbauRG
- 2. Exit des Grundstückseigentümers durch Heimfall
- 2.1 Gesetzliche Grundlage und Folgen des Heimfalls
- 2.2 Heimfallgründe und deren Bedeutung für die Vertragsgestaltung
- 3. Exit des Erbbauberechtigten/Weitere Exitszenarien
- 3.1 Aufschiebende Bedingung nach § 158 Abs. 1 BGB
- 3.2 Aufhebungsvereinbarung nach § 26 ErbbauRG
ZfIR 2026, 146
- 3.3 Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Aufhebung nach § 26 ErbbauRG
- 3.4 Rückübertragung des Erbbaurechts
- 3.4.1 Rückkaufverpflichtung
- 3.4.2 Umgekehrter Heimfallanspruch
- 3.4.3 Heimfallausübungspflicht des Grundstückseigentümers
- 3.5 Zwischenergebnis
- 4. Subsidiärer Exit auf Grundlage von Gerechtigkeitserwägungen
- 4.1 Heimfall analog § 2 Nr. 4 ErbbauRG i. V. m. § 242 BGB
- 4.2 Rückübertragung des Erbbaurechts nach Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB
- 5. Exit durch Veräußerung/Verwertung
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)LL.M. (Real Estate), Rechtsanwältin, Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Frankfurt/M. Der Beitrag geht auf ein Thema aus der im Jahr 2025 erstellten Masterarbeit der Verfasserin zurück.
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