ZfIR 2025, 184

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO § 308 Abs. 3 Satz 2, § 310; ZPO § 788 Abs. 240. Keine Erstattung der Kosten für erledigtes Zwangsvollstreckungsverfahren bei fehlender Geltendmachung des Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan/Genereller Ausschluss prozessualer Kostenerstattung InsO§ 308 InsO§ 310 ZPO§ 788 BGH, Beschl. v. 12.12.2024 – IX ZB 4/24 (LG Rottweil)BGHBeschl.12.12.2024IX ZB 4/24LG Rottweil

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht zur Gänze bereits mit der Einleitung des Verfahrens; auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an.
2. Der Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Schuldenbereinigungsplan erfasst auch prozessuale Kostenerstattungsansprüche.

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